Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erst- und Zweitwohnsitz - KFZ Versicherung

8. Januar 2021 22:12 |
Preis: 25,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


19:10

Hallo,

es geht um folgenden Ausgang:
Meine Partnerin und Ich sind beide in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen im Jahr 2019.
Da ich bei einem Automobilhersteller arbeite besteht die Möglichkeit für alle Personen die in "meinem Haushalt leben" ein Fahrzeug zu beziehen.

Mein Vater möchte nun ebenfalls über mich ein Fahrzeug beziehen.
Ich müsste daher, gemeinsam mit meiner Partnerin, meinen Erstwohnsitz wieder zu meinen Eltern verlegen und unsere normale Wohnung als Zweitwohnsitz eintragen lassen.

Wäre dies rechtlich möglich? Wir wohnen circa 25km von meinen Eltern entfernt. Ich möchte den Zweitwohnsitz NICHT nutzen um bei meiner Steuererklärung Kosten anzusetzen sondern lediglich für den Bezungsrecht der Fahrzeuge meinem Vater ermöglichen.

Eingrenzung vom Fragesteller
8. Januar 2021 | 22:15
8. Januar 2021 | 22:43

Antwort

von


(849)
Alte Schmelze 16
65201 Wiesbaden
Tel: 0611-13753371
Web: https://deutschland-schulden.de
E-Mail:

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Da mit Ihrem Vorhaben keinerlei steuerlichen Vorteile verbunden sind, besteht hier grundsätzlich kein Problem den Wohnsitz zu verlegen. Dies wäre allenfalls dann der Fall, wenn Sie versuchen die Wohnung steuerlich abzusetzen. Solange Sie dies nicht tun sind die Steuern im Grunde gleich hoch. Bei der Ansetzung von Fahrtkosten müssen Sie dann aber die tatsächlichen Kosten oder die Pauschale geltend machen.

Melderechtlich wäre eigentlich die Wohnung in der Sie jetzt leben (und wohl auch bleiben) eigentlich als Erstwohnsitz anzugeben. Wenn dies aufgrund des Vertrages mit dem Automobilhersteller nicht können, gehen Sie allerdings nur das geringe Risiko eines kleineren Bußgeldes (+/- 150 €) ein, die Vorteil aus dem Fahrzeugbezug dürften dies im Zweifel überwiegen.

Ich hoffe Ihre Frage damit zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend, ein schönes Wochenende und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke


Rückfrage vom Fragesteller 9. Januar 2021 | 18:55

Wäre es auch möglich, dass mein Vater seinen Zweitwohnsitz zu meiner Partnerin und mir verlegt um die Mietbedingung zu erfüllen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Januar 2021 | 19:10

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

das sollte genauso gehen, möglicherweise wäre es aber notwendig, dass Ihr Vater (zumindest vorübergehend) seinen Erstwohnsitz anmeldet um die Bedingung zu erfüllen. Meistens ist der Erstwohnsitz Voraussetzung. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist dürfte eine Rückverlegung kein Problem sein, erfahrungsgemäß wird so etwas nur bei Vertragsabschluss überprüft.

Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke

ANTWORT VON

(849)

Alte Schmelze 16
65201 Wiesbaden
Tel: 0611-13753371
Web: https://deutschland-schulden.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Insolvenzrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Immobilienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119054 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER