5 J. od.Daueraufenthaltskarte für die Angehörigen des EU-Bürgers gemäß § 5 FreizügG
vom 31.1.2020
für 100 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
(Wobei ich den Unterhalt gewähren muss) 3.Verliert der Vater nach 12 Monaten seinen Arbeitsplatz, hat er Anspruch auf ALG I, ohne nach 5 Jahren den Anspruch auf seine Daueraufenthaltskarte zu verlieren? ... 5.Sollte der Sohn (als Deutscher) während dieses 5-Jahres-Zeitraums der Aufenthaltskarte der Eltern Wohngeld oder SGBII aufgrund eines verminderten Einkommens erhalten, haben die Eltern nach 5 Jahren keinen Anspruch mehr auf eine unbefristete Aufenthaltskarte?