Verdacht auf Altlasten
vom 13.5.2021
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Frau und ich besitzen ein Mietshaus. Jetzt wurde mir von der Stadt mitgeteilt, dass das Grundstück im Altlastenkataster aufgeführt ist und der damalige Eigentümer schon 2004 darüber informiert wurde. Jetzt in 2021 sollen auf dem Grundstück Bohrungen durchgeführt werden, um feststellen zu können, ob im Boden Schadstoffe enthalten sind.