Gewinne und Verluste in bestandskräftiger Steuererklärung rückwirkend angeben
vom 21.8.2020
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Dieser Gewinn wurde in der Steuererklärung für das Jahr 2017 nicht angegeben. Die Person will diesen Gewinn rückwirkend in der Steuererklärung für das Jahr 2017 angeben. ... Dieser wurde in der Steuererklärung für das Jahr 2018 nicht geltend gemacht.