Geld zurück nach Vorpfändung
vom 7.6.2010
40 €
Historischer Preis
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Bei meinem Kreditinstitut und bei mir ging eine Vorpfändung gemäß § 845 Zivilprozeßordnung ein. Daraufhin hat mein Kreditinstitut den angegebenen Betrag eingefroren und mich darüber bin Kenntnis gesetzt. Wegen Geringfügigkeit des Betrages konnte ich über mein Restguthaben auf meinem Konto weiterhin verfügen.