Vorerbschaft nicht gewollt
vom 20.9.2011
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Nach dem Tode von F und M soll der "Stammhalter" S alles erben, was dann noch zu erben ist. ... Haus, die Kinder S und T verzichteten gemeinsam auf ihr Pflichtteil. ... Das Haus darf nicht verkauft werden, weil sie noch heiraten könnte.