Gültigkeit einer Kündigung
vom 13.3.2021
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Allerdings wurde gleichzeitig mit der fristlosen auch eine eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, der der Vermieter aber nicht nachkam. Nun war die Zahlungsmoral 2021 wieder nicht korrekt, daher haben wir am 25.2. erneut eine Kündigung wegen mehrfach unterlassener und verspäteter Mietzahlung zum 31.5. ausgesprochen. Da der Mieter sehr unkooperativ bezüglich Besichtigungen mit Nachmietern ist und sie ständig absagt , möchten wir ihn so schnell es geht "loswerden" Daher die Frage: ist die erste Kündigung noch wirksam?