Stiefsohn zieht nicht aus - Räumungsfristen und "Nutzungsentgelt"
vom 29.4.2014
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Meine Freundin überweist mir seitdem monatlich 50 € unter Angabe "anteilige Nebenkosten XY (Name des Sohnes)" - sonst nichts, ich übernehme alle Kosten für Lebensgefährtin und Sohn. ... , und zieht trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung meinerseits nicht aus der Einliegerwohnung aus - würde ja Miete kosten. ... Aber wie gesagt: Mietverhältnis möchte ich keines - ich will den Sohn ja raus haben und bis dahin Geld dafür haben, woanders muss er ja auch was zahlen.