Wir hatten ein gemeinsames Haus,dass er seit der Scheidung (nach meinen Auszug) wieder bewohnt.Ich bin dann mit den Kindern 9 und fast 14 zwei Straßen weiter gezogen. ... Ein Schulwechsel ist daher unumgäglich.Da mein großer Sohn ziehmliche Probleme hatte, dieses Schuljahr zu bestehn (Probleme mit dem lernen, ich sage es muss gelernt werden, der Vater der Kinder lässt ihnen alles durch gehen,oder lernt mit ihnen, und es gibt alledem Note 5), denke ich, für den großen ist es neue Chance in der neuen Schule. ... Nun möchte aber mein Ex-Mann nicht das ich umziehe.Mein großer Sohn will jetzt auch nicht mehr(der kleine möchte mit).Die Wohnung (4Zimmer,110qm,Balkon,direkt am See)in die andere Stadt(35km) ist bereits angemietet, und der Umzug in vollen Gange.Ich bin der Meinung, dass ich es den Kindern schuldig bin, auf eine gute Schulbildung zu achten.Die Regelung einmal unter Woche Besuchstag und alle zwei Wochen übers Wochenende beim Vater würde natürlich bestehn bleiben, da ich möchte, dass der Kontakt zum Vater erhalten bleibt, denn die Kinder können ja nichts dafür, dass eine Scheidung nötig war.