Kaufvertrag Gebrauchtfahrzeug mit erheblichen Mängeld
vom 27.12.2012
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Das Fahrzeug wurde unmittelbar am Kauftag, sowie danach vier mal zur Nachbesserung und Mangelabstellung zurück in den Fachbetrieb gegeben, jedesmal ohne Erfolg. ... Ich habe ebenfalls einen Anwalt eingeschaltet, der die Gegenseite angeschrieben hat und aufgrund der mehrfach aufgezeigten Mängel, sowie der bereits vier mal erfolgten Nachbesserungen am Fahrzeug ohne Erfolg die Zahlung der Restkaufsumme abgelehnt hat. Mir gegenüber sagte mein Anwalt, aufgrund des fehlenden Kaufvertrages, sowie der bereits erfolgten Nachbesserungsterminen hätte ich vor Gericht beste Aussicht auf Erfolg nichts mehr zahlen zu müssen, da für die Gegenseite eine Beweispflicht bestehe, dass alle Mängel erst nach Kauf aufgetreten sind und das könne sie nicht.