Muss ich Mieter wieder hereinlassen ?
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Ich fand dazu nur einen Hinweis von Rechtsanwalt Lars Liedke http://www.frag-einen-anwalt.de/Mieter-verlaet-Wohnung-ohne-Kuendigung-und-Schluesseluebergabe-__f44899.html Folgendes schreibt der Anwalt " Nach erfolgter fristloser Kündigung ist der Mieter grundsätzlich zur sofortigen Räumung der Wohnung verpflichtet. Sie sollten daher die Kündigung mit einer Räumungsfrist versehen. ... Ihrer Klage würde dann voraussichtlich im schriftlichen Vorverfahren durch Versäumnisurteil stattgegeben werden, so dass Sie die Räumung durch den Gerichtsvollzieher bewirken lassen könnten. .."