Berufsausbildungsbeihilfe/ALGII/Definition:... dem Grunde nach..
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Nach einem vom Arbeitsamt genehmigten Praktikum begann sie eine Zweitausbildung ab 01.02.2009. ... Die Förderung der zweiten Ausbildung ist nicht möglich, weil Sie in Ihrem erlernten Beruf vermittelbar sind. Es besteht die Möglichkeit, bei fehlender Berufserfahrung mit Unterstützung durch Trainingsmaßnahmen und Förderung mit Eingliederungszuschüssen eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen.“ Daraufhin beantragte sie wieder eine „Aufstockung“ Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt bis zur Höhe der Grundsicherung, welche mit der Begründung …..dem Grunde nach förderfähig…. wieder abgelehnt wurde.