Unternehmenskaufvertrag
vom 3.11.2010
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Im Unternehmenskaufvertrag (Verkauf als ganzes) steht: „Forderungen und Verbindlichkeiten werden vollständig übernommen, das gilt auch für die vorhandenen Bankkonten. ... Der Veräußerer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuer, Beiträge und Abgaben bis zum Übergabezeitpunkt.