Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
Grundsätzlich sind die Forderungen als normal anzusehen. Wie bei vielen Dingen steckt aber auch hier der Teufel im Detail.
1. Die Forderung bei einer reinen Produktabbildung ist zwar üblich, kann aber durch Verhandlungen möglicherweise dennoch reduziert werden. Hierfür sollte aber ein Anwalt mit dem Kollegen in Kontakt treten.
2. Die Frage nach der Bevollmächtigung ist berechtigt. Auch hier sollte jedoch ein Anwalt handeln. Nach meiner Erfahrung dürfte ein Anruf durch die abgemahnte Person selbst keinen Erfolg bringen. Der Kollege kann dann überprüfen, ob die Vollmacht tatsächlich ordnungsgemäß vorliegt und ob der Streitwert berechtigt ist.
3. Schadensersatz kann gefordert werden, muss aber nicht. Oft beschränken sich die Rechteinhaber darauf, dass der Abgemahnte die Kosten für die Abmahnung trägt.
4. Am wichtigsten ist jedoch die Unterlassungserklärung, die Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeben sollen. Diese ist es, die Ihnen bei unsachgemäßer Abgabe den meisten Ärger bereiten dürfte. Daher sollte zumindest hierfür ein Kollege zur Rate gezogen werden.
Wenn Sie an sich unsicher sind, ob sich bei der Abmahnung alles mit rechten Dingen abspielt, sollten Sie auch in jedem Fall einen Kollegen konsultieren. Gerne können Sie sich zu diesem Zweck auch an unsere Kanzlei wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
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Sehr geehrte Damen und Herren,
noch eine Nachfrage hätte ich bzgl. der Kosten, die auf mich zukommen. Wenn ich einen eigenen Anwalt einschalten muss, der die Forderungen des Anwaltes der Modefima "herunterhandelt", muss ich dessen Rechnung ja selbst bezahlen.
Rechnet sich das dann noch für mich, oder komme ich "billiger" dabei weg, die 650 Euro der bisherigen Forderung zu bezahlen.
Danke
Sehr geehrte Ratsuchende,
grundsätzlich ist die einfachste Möglichkeit in der Tat die, den geforderten Betrag zu begleichen. Allerdings haben Sie für diesen Fall immer noch die Problematik, dass Sie die geforderte Unterlassungserklärung abgeben müssten.
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen anbieten, sich mit mir telefonisch zunächst ohne weitere Kosten in Verbindung zu setzen. Ich werde Ihnen dann gerne die weiteren Möglichkeiten erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt