unzulässige Werbemaßnahme?
vom 9.9.2005
20 €
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Ich betreibe 2 kleine Seiten, die beide nach dem gleichen Prinzip ablaufen und sehr ähnlich aufgebaut sind. http://www.kredit-fuer-arbeitslose.de http://www.kredit-fuer-selbstständige.de Dort bewerbe ich die beiden Zielgruppen in Domain über ein Kredit-Partnerprogramm. ... Stellen meine Seiten ein rechtliches Risiko für eine mögliche Abmahnung wegen einer unzulässigen Werbemaßnahme oder einer anderen Rechtsfrage dar? ... Und da ich noch Student bin und nicht genügend finanzielle Mittel für eine mögliche Abmahnung besitze, hätte ich gerne Gewissheit.