Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Von diesem Vorhaben würde ich Ihnen abraten. Die WordPress Foundation ist zwar nicht bekannt dafür Abmahnungen zu versenden, jedoch hat sich das Unternehmen den Begriff „WordPress" als europäische Wortmarke schützen lassen, siehe den Eintrag beim DPMA:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerhabm?AKZ=00510106
Da Sie den prägenden Bestandteil der Marke im geschäftlichen Verkehr verwenden möchten, könnte WordPress Ihnen dies wegen Markenverletzung im Sinne von § 14 MarkenG
untersagen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Das Markenrecht genießt gegenüber dem Domainrecht auch Vorrang
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
30.01.2019
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20:59
Antwort
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