Finanzieller-Ausgleich unter Erben bei Immobilien
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Bei den Grundstücken / Immobilien wünscht einer der Brüder die höherwertigen Immobilien ( neueren Baujahrs) . ... Auf Basis dieser, vom Sachverständigen und in der Steuererklärung angegebenen Werte, soll der finanzielle Ausgleich zwischen den Brüdern erfolgen. Derzeit sieht die Aufteilung wie folgt aus: Bruder A (mit den älteren und daher im Wert niedrigeren Immobilien) •mehrere Immobilien im Wert von ca. 650.000,00 € •verbleibendes Bankguthaben von ca. 350.000,00 € Bruder B (mit den neueren und damit höherwertigen Immobilien) •mehrere Immobilien im Wert von ca. 800.000,00 € •verbleibendes Bankguthaben von ca. 350.000,00 € Somit erhält Bruder B bei den Immobilien einen Mehrwert über 150.000,00 €.