Scheidung mit Ehevertrag, ein Anwalt
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Mein Ehemann möchte die Scheidung einreichen (Heirat August 2009, Trennung Juni 2015, keine gemeinsamen Kinder). In einer notariellen Trennungsvereinbarung/Ehevertrag von 2015 wurde vereinbart: - Ehemann wurde durch Rückzahlung des von mir investierten Geldes alleiniger Eigentümer des bis dahin gemeinsamen Hauses - Gütertrennung - Ausschluss von Versorgungsausgleich - gegenseitiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt Ich lege keinen Wert auf die Scheidung und möchte meine Kosten dafür so gering wie möglich halten. Ehemann schlägt einen gemeinsamen Anwalt vor und möchte dazu mein Einverständnis.