Ich bin 2008 zu 8 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung wegen Betrug verurteilt worden,kurze Zeit später,Ende 2008,habe ich eine Haftstrafe von 6 Monaten wegen Anbau von Btm bekommen.Da war mein ältester Sohn ca. 1 1/2 Jahre alt.Wärend ich auf das Berufungsverfahren gewartet habe,bin ich noch einmal zu einer 5 monatigen Haftstrafe wegen Computerbetrug verurteilt worden.Damals hätte ich die 6 monatige Haftstrafe in einer Mutter Kind Einrichtung absitzen können.Da ich aber noch einmal zu 5 Monaten Haft verurteilt worden bin und Berufung eingelegt habe,habe ich keinen Stellungsbefehl bekommen.Mittlerweile,habe ich Zwillinge bekommen,die jetzt 7 Wochen alt sind und mein Berufungsverfahren hat sich bis jetzt hin gezogen(übernächste Woche ist die Verhandlung)kann ich meine Haftstrafe nicht mehr in einer Mutter Kind Einrichtung absitzen. mein rechtsanwalt will jetzt versuchen aus den 5 und 6 Monaten Haftstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe zu machen und diese noch einmal zur Bewährung aussetzen zu lassen.Wenn das aber nicht funktioniert und ich inhaftiert werde,komme ich dann in den offenen Vollzug?