Besitzverhältnis Fahrzeuge / Fahrzeuge zwangs-abmelden
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Diese sind jedoch auf Grund besserer Versicherungs-Konditionen auf einen ehemaligen Freund zugelassen, d.h. in den Kfz-Papieren Teil 1 und Teil 2 ist ein anderer Name (nämlich der des ehemaligen Freundes) eingetragen. ... Dies war jahrelang auch nie ein Problem, da sich die Freundschaft nun aber gelöst hat habe ich folgende Frage: Wem gehören die Fahrzeuge rechtlich? Könnte der ehemalige Freund auf diese Fahrzeuge Besitz-Ansprüche stellen?