Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell versuche ich mein Immobiliendarlehen vorzeitig zu kündigen. ... Für mich stellt sich nun die Frage hinsichtlich des "berechtigten Interesses", auf Basis dessen die vorzeitige Kündigung möglich ist. ... Jetzt zu meiner konkreten Frage: 1) Muss die Bank einer vorzeitigen Kündigung zustimmen bei: Teilverkauf der Immobilie (z.B. 1% an eine Firma, einen Verwandten,...) 2) reicht als begründetes Interesse auch ein Vertragsentwurf eines (nocht nicht notariell beglaubigten) Kaufvertrags (hier gerne auch Verkauf zu 100%) aus, bzw. was muss die Bank akzeptieren 3) Muss die Bank einem Sicherheitentausch (z.B. hinterlegen der Restschuld auf einem Festgeldkonto, o.