Gebrauchtwagenkauf beim Händler
vom 7.7.2014
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Der schwerwiegende Mangel am Lenkgetriebe wäre weder von dem Verkäufer noch vom Vorbesitzer verursacht worden. Es wurde aber kurz vor dem Kauf bei ihm frisch Tüv gemacht, welchen er wegen dem Lenkgetriebe und dem fehlendem Siegel am Anhängerzug nicht hätte bekommen dürfen, wie wir später erfuhren.