Rücktritt bei Neuwagen-Bestellung per Fax
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Daraufhin habe ich den Verkäufer des Autohauses angerufen, der mir mitteilte, dass ich einen Schadensersatz von ca. 10 % leisten müsste. Ist das so oder tritt hier ein anderes Gesetz in Kraft, da ich ja am 10.02. nur per Fax dieses Auto bestellt hatte und mir am 12.02., als ich den Widerruf tätigte, eben die Bestätigung des Autohauses noch nicht vorlag?