Wochenendhaus verkaufen
vom 10.10.2005
20 €
Historischer Preis
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Nun möchten wir das Haus auf dem Pachtland verkaufen. An welche Gesetze müssen wir uns halten, muss der Kaufvertrag notariel beglaubigt werden oder können wir einfach so verkaufen, ist es zwingend erforderlich ein Gutachten vorher zu erstellen? Gilt dieses Schuldrechtsanpassungsgesetz oder nicht, weil wir nach 1990 gekauft haben und hat es überhaupt eine Relevanz auf den Verkauf?