Produkthaftung - Könnte man für zusätzlich beschädigte Teile Schadenersatz verlangen?
Sehr geehrte Damen und Herrn, im Jahr 2006 wurden in einem Möbelhaus Hängeschränke gekauft. Diese sind nun im März 2008 an der Seitenwand ( gleichzeitig auch die Aufhängung ) gerissen. Es ist offensichtlich zu sehen, dass an den Stellen, an denen die Schrauben eingedreht wurden ( nach Anleitung ) eine Sollbruchstelle entstanden ist.