Daher erfolgt der Verkauf nicht durch eine Firma, sondern von Privat ohne jede Gewährleistung" Jetzt verlangt der Käufer von mir, dass ich die volle Sachmangelhaftung übernehme, da der Wagen nicht auf mich privat umgemeldet wurde. ... Der Käufer hat mir aber auch schon mitgeteilt, dass er mich weiterhin in die Haftung nehmen will, wenn in der Zukunft weitere Mängel auftreten sollten und droht mit Klage auf Wandlung / Rücknahme, für den Fall, dass ich dem nicht nachkommen sollte. Meine Frage ist nun, ob der Ausschluss der Gewährleistung in diesem Fall wirksam ist, oder ob die Tatsache, dass ich das Fahrzeug nicht auf mich umgemeldet habe diesen Ausschluss unmöglich macht.