Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst ist ersteinmal zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden:
Gewährleistung heisst, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und somit für alle Mängel haftet, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs (!) bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden. Das ist sehr wichtig, denn der Mangel darf eben nicht erst später alleine entstanden sein.
Sie ist in der Regel 24 Monate lang, kann verkürzt werden.
Nur in den ersten 6 Monaten wird die Beweislast umgekehrt, d.h. dann wird bei Verbrauchern vermutet, dass der Schaden schon bei Übergabe bestand, danach ist es Ihr Beweisproblem!
Der Hersteller kann aber eine Garantie z.B.: für bestimmte Teile geben. Hier ist der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an Sie unerheblich, da die Funktionsfähigkeit für einen Zeitraum garantiert wird.
Das wird das sein, was Sie mit dem 3. Jahr meinen - eine Garantie. Hierfür ist der Hersteller verantwortlich.
Rufen Sie den Händler an, wie er den Gewährleistungsfall regelt. Sie können z.B. bei der Entfernung auch einen Händler ersteinmal vor Ort fragen, ob es sich überhaupt um einen Gewährleistungsfall handeln würde (die Kosten hierfür tragen aber Sie), denn wie gesagt, die Beweisbarkeit ist meist sehr schwierig.
Sollte es sich um Gewährleistungsfall handeln, können Sie das Gerät auch per Paket an den Händler senden, dann überprüft er dies - Achtung: ist es kein Fall der Gewährleistung, entstehen Ihnen die Kosten der Überprüfung. Daher vorher unbedingt abklären!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen