sehr geehrte Damen und Herren, im November 2013 habe ich bei einem Online Händler ein Bundle ( der aus 2 Multimedia Player und 1 Kopfhörer besteht ) 1 Multimedia Player ist defekt und habe ich 2 mal zu Reparatur geschickt jedoch erfolglos, jetzt wollte ich vom kompletten Kaufertrag zurücktreten, der Händler akzeptiert mein Rücktritt nicht mit der Begründung das die 2. Reparatur direkt zwischen mir und der Service Partner stattgefunden hat. das gerät wurde bei beide Reparaturen direkt an Service Partner geschickt, der für die Reparatur das Gerät der Marke X in Deutschland zuständig, um Umwege und zeit zu sparren da ich das gerät beruflich brauche, und bei beide Reparaturen wurde der Händler informiert und hat Kontakt mit der Werkstadt aufgenommen. jetzt will der Händler das ich das Gerät nochmal zu Überprüfung zu ihm schicke und eventuell noch ein weiteres mal zu Reparatur schicken. ich will aber von meinem recht Gebrauch machen und vom Kaufvertrag zurücktreten. Spielt das eine rolle das ich das Gerät direkt zu Werkstatt (Service Partner) geschickt habe, obwohl ich zuerst dem Händler informiert habe und gefragt ob das geht, und der Händler hat das zugestimmt ?