Kunde bezahlt Rechung nicht, da er glaubt, nach 8 Jahren gäbe es noch Garantie
Klagegrund: Forderung aus Warenverkauf/Kaufvertrag in Höhe von 930,-Euro plus Unkosten und Zinsen zwischen dem Kläger und der Beklagten Stellungnahme/Sachverhaltsschilderung: Vor ca. 8 Jahren hat die Beklagte bei uns ein Wasserbett gekauft. ... Anmerkung: In all den vielen Jahren, in denen wir Wasserbetten verkaufen, ist uns kein vergleichbarer Heizungsdefekt, der zum Durchbrennen des Wasserkerns führte, bekannt geworden.