Rücktrittsrecht bei Brautkleidkauf
vom 20.8.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Am Samstag, den 19.08. war ich nun schließlich ein zweites Mal in dem Geschäft und fragte, ob ich von dem Kaufvertrag zurücktreten kann, was die Verkäuferin vehement verneinte. ... Gibt es hierbei kein Rücktritts- oder Rückgaberecht und müßte mich die Verkäuferin dann nicht wenigstens bei Abschluß des Vertrages darauf hinweisen?