guten tag, ich habe als gewerbetreibende eines motorradhandels ein 10 jahre altes motorrad mit einem kilometerstand von 29131 für 3850,- euro,incl. 1 jahr gesetzliche gewährleistung am 20.01.2007 verkauft.am 18.11.2006 wurde das motorrad angezahlt.das motorrad war zum zeitpunkt der übergabe in einem einwandfreien zustand.in meinen kaufverträgen wird auf die einhaltung der inspektionsintervalle laut herstellerangaben in diesem fall alle 6000 kilometer,also u.a. bei 30000 und bei 36000 hingewiesen.am 20.06.2007 bemängelt der käufer beim kilometerstand 36195 das er einen hohen ölverlust(ca. 1,5 Liter auf 1000Km)hat. ich bat den kunden um einsichtnahme der rechnungen der ausgeführten inspektionen bei 30000 und bei 36000.diese inspektionen hat der kunde nicht ausführen lassen.am heutigen tage präsentiert mir nun der kunde einen kostenvoranschlag vom 16.08.2007 in höhe von brutto 1538,61 für die anstehenden reparaturkosten, die meines erachtens nach nicht entstehen würden, wenn er sein motorrad zu den geforderten inspektionen laut kawasaki bei einer meisterwerkstatt gebracht hätte,denn dann wären ja die vermeintlich aufgetretenden mängel(ich denke das es sich um einen natürlichen verschleiss handelt) bemerkt worden und im rahmen der inspektionsarbeiten mit normalen kosten behoben worden. bin ich nun zu der übernahme der kosten verpflichtet, oder kann ich die zahlung aufgrund der nicht getätigten, aber erforderlichen inspektionen ablehnen?