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Motorroller mit Fehler seit Kauf

6. November 2015 18:15 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrter Anwalt,
Ich habe Anfang 07/2015 einen Motorroller der Marke Peugeot in Bar von einem Händler erworben. Dieser hatte von Anfang an folgende Fehler:
Tachosegmentanzeige teils ausgefallen, Tagesfahrlicht rechts dunkler als links, Staufach und Helmfach unter der Sitzbank stark undicht, Ruckeln im Anfahren und auch zwischendurch bei der Fahrt. Tacho und Scheinwerfer wurden getauscht, Sitzbank abgedichtet. Das Ruckeln nach dem Anfahren und während der Fahrt wurde mittels neuer Zündkerze und Aufspielen neuer Software bei der 1000 km-Inspektion versucht zu beheben, leider ohne Erfolg. Dieser Fehler ist nur teilweise reproduzierbar, tritt aber auch spontan während der Fahrt auf. Wird das Fahrzeug neu gestartet, ist der Fehler meist weg, tritt dann aber irgendwann wieder auf.
Der Händler hat aus seinem Vorführfahrzeug schon Teile wie Luftmengenmesser in meinen Roller getauscht (in dem Fall sehe ich das als Gebrauchtteile ! ), aber auch dies brachte keine Verbesserung. Lambdasonde wurde auch erneuert, aber auch dadurch keine Besserung. Der Händler bot mir einen Rückkauf an, jedoch mit Abzug von 555 € , weil das Fahrzeug von mir schon 3000 km gefahren wurde. Ein Rückkauf mit Abzug kommt für mich nicht in Frage, weil das Fahrzeug seit dem Kauf mehrere Fehler aufwies, von denen zwar einige behoben sind, andere aber fortbestehen und das Fahrzeug nie einwandfrei zu fahren war.

In einem Forum finden sich andere Fahrzeugführer, die ähnliche Probleme haben.

Dieses Hin und Her mit der Unruhe beim Lauf des Fahrzeugs dauert mittlerweile knapp 4 Monate an ohne konkrete Lösungen seitens des Händlers bzw. der Fa. Peugeot. Ich habe mehrfach sowohl den Händler als auch den Geschäftsführer der Fa. Peugeot angeschrieben. Man versicherte, mir zu helfen. Ich bekomme aber weder von dem Einen noch dem Anderen eine Lösung des Problems. Mailverkehr und auch Beweise per Video liegen dem Händler und der Fa. Peugeot schon lange vor.
Der Händler kann mittlerweile (seit ca. 4 Wochen) den Fehler in seinem Vorführfahrzeug reproduzieren.
Ich fühle mich als Kunde im Stich gelassen.
Nun meine Bitte an Sie.
Wie sollte ich vorgehen, um zu meinem Recht zu kommen.

mit freundlichen Gruss Ingo Krause

6. November 2015 | 18:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

da der Roller mangelhaft ist, stehen Ihnen die Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB zu. Ansprechspartner ist der Händler als Verkäufer.

Sie haben das Recht:

die Nacherfüllung verlangen (also einen mangelfreien Roller verlangen)
vom Vertrag zurücktreten (dann wird aber die Nutzung eben zu erstatten sein)
den Kaufpreis zu mindern (also einen Teil des Kaufpreises verlangen, der Roller bleibt dann aber im jetztigen Zustand)
Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen (den Sie nachweisen müssten).

Ich würde Ihnen empfehlen, gegenüber den Händler eine Frist von 14 Tagen auszusprechen, den Mangel zu beheben und die Funktionstüchtigkeit herzustellen.

Nach erfolglosen Fristablauf sollten Sie dann einen Rechtsanwalt beauftragen, um die weiteren Schritte einzuleiten. Diese sind je nach dem beabsichtigten Ziel unterschiedlich, sollten daher nur mit anwaltlicher Hilfe durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


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