Wohnungskauf bei Miteigentum des Hauses
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Der andere Teil des Hauses befand sich in Besitz eines älteren Herrn. ... Wir würden nun gerne den zweiten Teil des Hauses dazukaufen, lt Finanzverwaltung ist das so nicht möglich, weil wir dann die Schulden die auf dem Teil bestehen übernehmen müssten, lt Finanzverwaltung geht hier nur der Weg über eine Zwangsversteigerung.