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Hauskauf Preis vereinbart Makler erhöht den Preis

5. November 2010 18:57 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Kaufrecht


Beantwortet von


10:03

Ich habe mir vor ein paar Tagen ein Mehrfamilienhaus angeschaut welches für 1000,00 € angeboten wurde. Man ist sich auch schnell einig geworden, also Notartermin etc. ist bereits gemacht. Habe auch nochmal die Daten des Hauses wie Kaufpreis und Maklerprovision bestätigt bekommen (per E-Mail). Nun schickt mir der Makler eine Mail, in dem er den Preis des Hauses auf 2000,00 €erhandeln will plus Maklerprovision. Das Haus ist natürlich ein Schnäppchen sehr günstig und obendrein ein Schmuckstück ohne Mängel. Nun habe ich die 2000,00 € abgelehnt, da ich ja 1000,00 € als Preis vereinbart habe. Kann der Verkäufer jetzt zurück treten, wenn ja was kann ich tun, enn ich werde garantiert kein Haus in der Preisklasse und in der Ausstattung bekommen.

5. November 2010 | 19:26

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

solange noch kein notarieller Kaufvertrag geschlossen worden ist, ist der Kaufvertrag nichtig und entfaltet keine Bindungswirkung (§ 311b Absatz 1 BGB ) zwischen den Parteien.
Dies bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf die vorher vereinbarte Kaufsumme haben, obgleich der Notar-Termin bereits vereinbart worden war. Der Verkäufer muss in diesem Fall auch von nichts zurücktreten, da noch kein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde, von dem er hätte zurücktreten können.

Sie können jedoch all die Aufwendungen/Kosten zurückverlangen, die Sie bereits aufgewendet haben in Bezug auf die Erwartung das Haus auch für diesen Preis zu erwerben (z.B. Notar- oder Gutachterkosten, Fahrtkosten usw.).


Rückfrage vom Fragesteller 6. November 2010 | 00:34

Also verstehe ich das richtig, ich kann also ein Haus verkaufen zu einem Preis x. Dem Kunden unter Zeugen mitteilen, ja Sie bekommen das Haus zum Preis x. Dann tut der Käufer Zeit und Geld investieren und ich kann Ihm sagen, Pech gehabt ich will mehr Geld.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. November 2010 | 10:03

Sehr geehrter Fragesteller,

sofern es um das Geld geht, würden Sie dies als Schadensersatz zurückverlangen können.

Wegen der Zeit ist dies leider ein Umstand, den Sie nicht als Schaden geltend machen können.

Es gibt jedoch Situationen, bei denen auch der mündliche geschlossene Kaufvertrag gültig sein kann. Hierbei snd aber sehr strenge Anforderungen zu stellen und es muss eine außerordentlicheTreuwidrigkeit hinzutreten.

Wenn Sie mögen, teilen Sie mir bitte den weiteren Sachverhalt direkt per E-Mail mit, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage zulässt.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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