Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundlage für die Maklercourtage ist § 652 BGB
. Danach erhält ein Makler seinen Lohn, wenn der Kaufvertrag durch Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist. Das bedeutet, daß der Makler in irgendeiner Form ursächlich für das Zustandekommen des Kaufvertrags gewesen sein muß.
Diese Voraussetzung trifft auf Makler II nach Ihrer Darstellung nicht zu, so daß für diesen keinesfalls ein Maklerlohn entstanden ist. Makler I dagegen hat Sie überhaupt erst auf das Haus aufmerksam gemacht, während Makler III den Verkauf forciert hat. Beide haben daher in gewisser Weise dazu beigetragen, daß es nun zu einem Vertragsschluß kommt. Hier besteht daher die Möglichkeit, daß beide mit Erfolg ihren Maklerlohnanspruch geltend machen können.
Für Sie ist jedoch wichtig, daß nicht Sie, sondern der Verkäufer Vertragspartner des jeweiligen Maklers ist/war. Sie sind daher - mangels Vertrags - keinem Makler gegenüber zur Zahlung verpflichtet. Die Zahlungsansprüche entstehen nur zwischen Auftraggeber (also dem Verkäufer) und Auftragnehmer (also dem jeweiligen Makler).
Üblicherweise werden die Maklerkosten jedoch im Kaufvertrag auf den Käufer, also auf Sie, übertragen. Ich nehme an, daß das auch in Ihrem Fall geplant ist. Hier sollten Sie darauf achten, daß sich Ihre Kostenpflicht nur auf Makler III beschränkt, damit Sie aus dem Streit, ob Makler I gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch hat, herausgehalten werden. Lesen Sie also den Kaufvertragsentwurf sorgfältig durch und achten Sie darauf, daß Sie nur Kosten des Maklers III übernehmen, nicht aber allgemein “die Maklerkosten”.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
Diese Antwort ist vom 21.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vorab vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Leider habe ich in der Anfangsbeschreibung vergessen mitzuteilen, dass uns Makler I anfänglich ein Exposé zugesendet hat, in dem vermerkt war, dass bei Abschluss eines Kaufvertrages eine Provision von 5 % fällig wird, die vom Käufer zu entrichten ist.
Ist hierdurch stillschweigend ein Vertrag mit dem Makler eingegangen worden von uns, der uns zu einer Provisonszahlung verpflichtet ?
Und wie hoch wäre ggf. die Provision für beide Makler? Muss ich ggf. zweimal den vollen Satz zahlen oder teilt sich die Provison auf''?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der weiteren Fragen
Sehr geehrter Fragesteller,
die Frage, durch welches Verhalten konkludent ein Vertrag abgeschlossen wird, ist im Einzelfall schwierig zu beantworten und füllt auch in der Kommentierung viel Platz aus. Voraussetzung ist dabei zum einen, daß die Provision bekannt ist, und zum anderen, daß Sie auch einen Vertrag abschließen wollten. Wenn Sie nur das Exposé entgegengenommen und darüber hinaus keine Leistungen des Maklers in Anspruch genommen haben, ist hier nicht von einer Annahme eines Vertrags auszugehen. Sollten Sie in Kenntnis der Provision weitergehende Dienstleistungen des Maklers in Anspruch genommen haben, wäre hier ein Vertragsschluß zu bejahen. So, wie Sie mir den Fall bisher geschildert haben, fehlt es hier an einem konkludenten Vertragsschluß.
Falls zwei Makler die Courtage beanspruchen könnten, wäre diese zweimal in der vereinbarten Höhe zu zahlen. Die Provision wird nicht aufgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -