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Maklerprovision Bremen

| 21. Dezember 2009 07:59 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Sonja Richter

Sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

meine Frau und ich sind nahe dran, ein Haus zu erwerben. Da das Haus schon länger zum Verkauf steht, waren mittlerweile 3 Makler an dem Verkauf beteiligt und wir möchten ungern drei mal die Provision zahlen.

Makler I hat das Haus am Anfang angeboten und über diesen haben wir auch von dem Haus erfahren. Dieser Makler hat jedoch das Haus vor ca. einem halben Jahr nach Aussage der Verkäufer wieder abgegeben bzw. aus seinem Angebot genommen. Wir auch von ihm nicht mehr angeboten.

Makler II hat nach eigener Aussage einen mündlichen Auftrag von den Verkäufern zum vermarkten des Hauses. Laut Aussage der Eigentümer jedoch keinen Auftrag, er bietet das jedoch mit Bildern auf seiner Homepage an.

Makler III ist zurzeit der beauftragte Verkäufer (nach seiner Aussage mit den alleinigen Vermarktungsrechnten und auch nach seiner Aussage würde Makler II keinen Auftrag besitzen), mit dem wir jetzt im Gespräch waren und der bei Einigung von uns die Provision erhält.

Unsere Frage ist nun

Hat bei Abschluss eines Kaufvertrages auch eventuell einer der vorigen Makler einen Anspruch auf eine Provision?
Denn wir haben gehört, dass beispielsweise der Makler, über dem man von dem Haus erfahren hat, generell einen Anspruch auf eine Provision hat, auch wenn abschließend am Zustandekommen des Kaufvertrages nicht beteiligt ist.

Schriftlich haben wir mit keinem Makler einen Vertrag abgeschlossen.

Über eine baldige Antwort würden wir uns sehr freuen und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundlage für die Maklercourtage ist § 652 BGB . Danach erhält ein Makler seinen Lohn, wenn der Kaufvertrag durch Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist. Das bedeutet, daß der Makler in irgendeiner Form ursächlich für das Zustandekommen des Kaufvertrags gewesen sein muß.

Diese Voraussetzung trifft auf Makler II nach Ihrer Darstellung nicht zu, so daß für diesen keinesfalls ein Maklerlohn entstanden ist. Makler I dagegen hat Sie überhaupt erst auf das Haus aufmerksam gemacht, während Makler III den Verkauf forciert hat. Beide haben daher in gewisser Weise dazu beigetragen, daß es nun zu einem Vertragsschluß kommt. Hier besteht daher die Möglichkeit, daß beide mit Erfolg ihren Maklerlohnanspruch geltend machen können.

Für Sie ist jedoch wichtig, daß nicht Sie, sondern der Verkäufer Vertragspartner des jeweiligen Maklers ist/war. Sie sind daher - mangels Vertrags - keinem Makler gegenüber zur Zahlung verpflichtet. Die Zahlungsansprüche entstehen nur zwischen Auftraggeber (also dem Verkäufer) und Auftragnehmer (also dem jeweiligen Makler).

Üblicherweise werden die Maklerkosten jedoch im Kaufvertrag auf den Käufer, also auf Sie, übertragen. Ich nehme an, daß das auch in Ihrem Fall geplant ist. Hier sollten Sie darauf achten, daß sich Ihre Kostenpflicht nur auf Makler III beschränkt, damit Sie aus dem Streit, ob Makler I gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch hat, herausgehalten werden. Lesen Sie also den Kaufvertragsentwurf sorgfältig durch und achten Sie darauf, daß Sie nur Kosten des Maklers III übernehmen, nicht aber allgemein “die Maklerkosten”.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sonja Richter
- Rechtsanwältin -

Rückfrage vom Fragesteller 21. Dezember 2009 | 10:20

Vorab vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Leider habe ich in der Anfangsbeschreibung vergessen mitzuteilen, dass uns Makler I anfänglich ein Exposé zugesendet hat, in dem vermerkt war, dass bei Abschluss eines Kaufvertrages eine Provision von 5 % fällig wird, die vom Käufer zu entrichten ist.

Ist hierdurch stillschweigend ein Vertrag mit dem Makler eingegangen worden von uns, der uns zu einer Provisonszahlung verpflichtet ?

Und wie hoch wäre ggf. die Provision für beide Makler? Muss ich ggf. zweimal den vollen Satz zahlen oder teilt sich die Provison auf''?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der weiteren Fragen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Dezember 2009 | 14:53

Sehr geehrter Fragesteller,

die Frage, durch welches Verhalten konkludent ein Vertrag abgeschlossen wird, ist im Einzelfall schwierig zu beantworten und füllt auch in der Kommentierung viel Platz aus. Voraussetzung ist dabei zum einen, daß die Provision bekannt ist, und zum anderen, daß Sie auch einen Vertrag abschließen wollten. Wenn Sie nur das Exposé entgegengenommen und darüber hinaus keine Leistungen des Maklers in Anspruch genommen haben, ist hier nicht von einer Annahme eines Vertrags auszugehen. Sollten Sie in Kenntnis der Provision weitergehende Dienstleistungen des Maklers in Anspruch genommen haben, wäre hier ein Vertragsschluß zu bejahen. So, wie Sie mir den Fall bisher geschildert haben, fehlt es hier an einem konkludenten Vertragsschluß.

Falls zwei Makler die Courtage beanspruchen könnten, wäre diese zweimal in der vereinbarten Höhe zu zahlen. Die Provision wird nicht aufgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Richter
- Rechtsanwältin -

Bewertung des Fragestellers 23. Dezember 2009 | 14:12

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