Der Mitarbeiter hat in dem Termin den weiteren, internen Ablauf eines Küchenkaufs im Unterneh-men skizziert und geschildert, dass nach Aufmaß noch eine fachtechnische Kontrolle der Planungen im eigenen Haus hinsichtlich der Umsetzbarkeit der Planungen erfolge. ... Wie wir verstanden haben, resultiert ein Schadensersatzanspruch aus einem Anspruch aus Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dieser Anspruch und jede Verpflichtung zum Schadensersatz besteht, wie wir feststellen konnten, nach ständiger Rechtsprechung des Bundes-gerichtshofs (s.