Reklamation eines Fernsehers
vom 9.6.2020
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Nach § 433 BGB besteht das Vertragsverhältnis zwischen (Verkäufer) und mir (Käufer). Der Produkthersteller ist kein Teilnehmer des Kaufvertrages. Da Sie nach diversen Maßnahmen (insgesamt drei Reparaturversuche) die Nacherfüllung einer mangelfreien Sache gemäß § 439 BGB nicht erfüllt haben trete ich nach § 440, 323 und 326 Abs. 5 rechtswirksam vom Kaufvertrag zurück.