Liegt Mangel beim zweisetigen Handelsgeschäft, in Bezug auf Gebrauchtwarenkauf vor?
vom 25.5.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Ich würde eigentlich nach §377I HGB sofort meinen Prüfungspflichten nachgehen und schriftlich beim Verkäufer rügen und Nachbesserung gemäss §439ff BGB etc fordern.