Sehr geehrter Fragesteller,
Sie schildern, dass Sie die Rücknahme ausgeschlossen haben. Daraus könnte ich schliessen, dass Sie als Privatverkäufer aufgetreten sind und nicht gewerblich über ebay handeln. Dann wiederum können Sie sowohl Widerrufs- als auch Mängelrechte des Käufers wirksam ausschliessen.
Allerdings muß die verkaufte Ware die in der Artikelbeschreibung dargestellten Eigenschaften besitzen, also etwa funktionstüchtig/wie neu/mangelfrei etc. Sollte sich später herausstellen, dass das Navi diese oder ähnliche von Ihnen angepriesenen Eigenschaften nicht besass, kann der Käufer trotz Ausschluß von Mängelrechten u.a. Rückabwicklung etc. verlangen.
Sollte die Ware auf dem Transportweg beschädigt worden sein, so hätte sich der Käufer in dem von Ihnen geschilderten Fall (Verkauf eines gebrauchten Navigationsgerätes von Privat an Privat) tatsächlich an das Transportunternehmen halten müssen.
Ein "Nachbesserungsrecht" (Nacherfüllung) steht Ihnen im vorliegenden Fall dann nicht zu, wenn Mängelrechte wegen Privatverkauf wirksam ausgeschlossen waren. Der Käufer kann u.U. auch entscheiden, ob er den Kaufpreis lediglich mindern will oder lieber den Vertrag gänzlich rückabwickelt. Auch hier kommt es darauf an, ob Mängelrechte ausgeschlossen waren, ob und welche Ansprüche der Käufer bei Ihnen nach Erhalt des Navi`s angemeldet hat, wie Sie wann reagiert haben.
Die Rechtsanwaltkosten kann der Käufer dann erstattet verlangen, wenn Sie zur Rückabwicklung tatsächlich verpflichtet waren, diese jedoch trotz Fristsetzung und derem Ablauf nicht vollzogen bzw. von vornherein abgelehnt haben.
Letztendlich müssten Sie Ihre Anfrage um wichtige Details ergänzen. Endgültige Antworten werden Sie jedoch über diese Plattform leider nicht erwarten können. Dazu ist der gebotene Einsatz in Anbetracht des Gesprächs- und Prüfungsaufwandes einfach zu niedrig bemessen.
Ich bin jedoch gern bereit, Sie weitergehend zu vetreten und mich Ihres Rechtsproblemes anzunehmen. Die Mandatsabwicklung könnte über Fernkommunikationsmittel sichergestellt werden. Meine Email-Adresse steht weiter unten. Auf weitere Kosten meines Tätigwerdens würde ich den hier bereits geleisteten Einsatz selbstverständlich anrechnen.
Ansonsten steht es Ihnen natürlich auch frei, die kostenlose Nachfragefunktion zu nutzen und Ihre Anfrage zu ergänzen. Letztendlich müssten Sie jedoch den überwiegenden Teil des Schriftwechsels mit dem Käufer offenlegen, was wohl nicht zu leisten sein wird.
Ich bedanke mich in jedem Fall bereits jetzt für das mir entgegengebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
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