Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir für folgenden Fall etwas zu den Erfolgsausichten einer Wandlung zu sagen: Vor etwa 6 Wochen kaufte ich einen Gebrauchtwagen, Renault Avantime für 5850 Euro (Vertrag mit dem Autohandel XX in XX-Stadt, mit Stempel "XX" und Unterschrift, nicht im Kundenauftrag, aber mit Klausel "Gewährleistung ausgeschlossen", "gekauft wie besehen und probegefahren"). ... (wenn ich es recht sehe, hat mir ja ein Händler das Auto verkauft, der rechtlich gesehen die Gewährleistung auch dann nicht ausschließen kann, wenn es auf der Rechnung so vermerkt ist) * Lassen sich darüberhinaus für die schon entstanden Reparaturkosten (oder einen Teil) und ggf. für die Hin- und Herfahrerei Schadenersatz geltend machen?