Ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft. Nach 3 - 4 Wochen meldete sich das Automatikgetriebe. Nach unendlichen 6 Monaten erklärte sich der Händler endlich bereit das Getriebe zu reparieren. Das Auto wurde aufgrund der Entfernung (250 km) von Ihm geholt. Nun hat er mir gesagt, ich könne das Auto wieder abholen. Muss er das Auto nicht wieder anliefern? Wie sieht es mit einer Gewährleistung bzw. Garantie aus? Habe ich ein Recht auf einen Reparaturnachweiß um zu erfahren, was an dem Auto gemacht wurde?
Vorab schon mal vielen Dank für die Antwort.
viele Grüße
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Erfüllungsort der Nachbesserung, also der Ort an dem die Reparatur bzw. die Mängelbeseitigung zu erfolgen hat, ist gem. § 269 I BGB der Sitz des Verkäufers.
Der Umstand allein, dass der Verkäufer das Fahrzeug abgeholt hat, begründet noch keine Vereinbarung mit dem Inhalt, dass er dies auch wieder zu Ihnen liefern müsste. Haben Sie dazu also keine Vereinbarung getroffen, werden Sie das Fahrzeug leider abholen müssen.
Einen Reparaturnachweis können Sie fordern, da in einem weiteren Mangelfall der Austausch bzw. Reparatur nachweisbar sein muss. Dies folgt meines Erachtens zumindest aus einer Nebenpflicht zur Sachmängelhaftung des Verkäufers.
Fordern Sie also vorab einen Reparaturnachweis und kündigen Sie an, dass Sie nach Vorlage dieses Nachweises das Fahrzeug abholen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Steidel Fachanwalt für Familienrecht