meine generalvollmacht
vom 1.7.2015
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
hallo, meine mutter hatte mir vom altersheim aus eine generalvollmacht ausgestellt, die mich auch berechtigte, uber ihr vermoegen zu entscheiden...... bei einem besuch bei ihr, wollte sie ihrem ehemaligen nachbarn, der sich sehr um sie kuemmerte 5000 € zukommen lasen, das waere durch einfache unterschrift moeglich gewesen... da meine mutter grosse angst hatte, dass ihr vermoegen nicht ausreichen koennte, um die kommenden kosten des altersheimes zu bezahlen, beauftragte sie mich als schenkung ihr komplettes vermoegen auf mein konto zu ueberweisen, mit der muendlichen auflage, bis an ihr lebensende fuer sie zu sorgen..! meine mutter starb im januar dieses jahres... auf ihren wunsch ueberwies ich an die wunderbaren nachbarn nicht nur 5000€ sondern 10.000€ als dankeschoen fuer die einmalige hilfe... und nun mein problem....ich habe einen bruder, der sich vor ca 45 jahren von der familie verabschiedet hat, null kontakt ueber die ganze zeit... vom nachlassgericht benachrichtigt und mit mir als erbe eingetragen, verlangt er seinen anteil... hat er anrecht, obwohl meine mutter mir ihr vermoegen zu lebzeiten geschenkt hat ?