Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
"Kann ich den Kredit auf meinen Namen umschreiben lassen, so dass meine Eltern raus sind?"
Dies müssen Sie mit der finanzierenden Bank klären. Diese wird einem Kreditnehmerwechsel nur zustimmen, wenn eine ausreichende Kreditwürdigkeit bzw. Sicherheiten in Ihrer Person gegeben sind. Daneben besteht auch die Möglichkeit der Umschuldung durch Aufnahme eines neuen Darlehens zur Ablösung des alten Kredits Ihrer Eltern. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass bei vorzeitiger Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen ist, was eine Ablösung unter Umständen unwirtschaftlich macht. Sie sollten die Möglichkeiten sowohl mit der Kreditbank Ihrer Eltern als auch mit anderen in Betracht kommenden Finanzierungsinstituten besprechen.
"Und brauch mein ehemaliger Mann denn gar nichts dazu geben??"
Dies hängt davon ab, wie lange die Scheidung her ist und was bei der Scheidung und im Scheidungsverbund hinsichtlich der Folgesachen geregelt wurde. Sofern dies abschließend erfolgt ist, werden Sie keine Ansprüche gegen Ihren geschiedenen Mann haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 20.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Bestünde auch die Möglichkeit den kredit gerichtlich umschreiben zu lassen? ich denke daran in Form des Verklagens oder dergleichen. So hat man es mir bei der Ehescheidung geraten. Allerdings verlief vieles im Sand. Ich bedanke mich erstmal recht herzlich bei Ihnen
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachfrage!
Den Kreditvertrag haben Ihre Eltern mit der Bank geschlossen und den kann man nicht "gerichtlich umschreiben" lassen. Ob dagegen Forderungen gegen Ihren geschiedenen Ehemann nach der Scheidung noch bestehen, kann sicherlich rechtlich geprüft und auch gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Hierzu empfehle ich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Wessel
Rechtsanwalt