Wirtschaftliche Verhältnisse?
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/OWiG/17.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 17 OWiG: Höhe der Geldbuße">§ 17 OWiG</a> spricht von "wirtschaftlichen Verhältnissen " wohl also Vermögen Ist jetzt für die Berechnung des Bußgeld laufendes Geld gemeint also kein festes Vermögen in einer Immobilie ? Bzw wird das Einkommen berücksichtigt ( Mieteinnahmen Lohn etc) Offenbar geht es ja auch darin, dass man Leuten kein zu hohes Ordnungsgeld aufbrummen will, die eben kein dementsprechendes gehengewichtigrws Einkommen hsben, dass die "Strafe" stemmen kann Meine Frage ist nun, ob hier auch Vermögen berücksichtigt wird : Krasses Beispiel : Jemand hat ein Haus das einiges wert ist aber kaum einen Mieter der Miete zahlt Der Eigentümer hat also Immobilienvermögen ist aber nicht "flüssig" mit Geld Wird das dann auch berücksichtigt oder wird sogar verlangt - um das Bußgeld zu bezahlen- sein Eigentum zu verkaufen ?