Ich habe eine Frage zur Erteilung einer Vollmacht. ... Die Vollmacht umfasst insbesondere: 1. mich gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen in Deutschland und Italien gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie alle Prozesshandlungen für mich vorzunehmen; 2. bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte für mich zu erwerben oder zu veräußern; 3. dingliche Rechte jeglicher Art an Grundstücken oder anderen Rechten zu bestellen, zu übertragen, zu kündigen oder aufzugeben; 4. mich in Nachlassangelegenheiten umfassend zu vertreten, Verfügungen von Todes wegen anzufechten oder anzuerkennen, Erbschaften anzunehmen oder auszuschlagen sowie alle Handlungen vorzunehmen, die zur vollständigen Regelung von Nachlassen und zur Teilung erforderlich oder förderlich sind. ... Meine Frage bezieht sich daher ausschließlich auf die Vollmacht.