Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Im deutschen Zivilrecht herrscht der Grundsatz, daß geschlossene Verträge von beiden Seiten einzuhalten sind.
Daher können Verträge nur unter engen Voraussetzungen vorzeitig beendet werden, z.B. bei einem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht.
Das erwähnte Sonderkündigungsrecht ist anwendbar „wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann." (so § 314 BGB
).
In dem von Ihnen geschilderten Fall eines Umzugs hat der BGH eindeutig entschieden, daß ein Umzug kein Sonderkündigungsrecht begründet, da der Kunde bei längerfristigen Verträgen selbst das Risiko trägt, daß er z.B. im Fall eines Umzugs die Vertragsleistungen nicht mehr nutzen kann. (BGH, Urteil vom 11.11.2010 Az. III ZR 57/10
).
Unter dieser Bedingung sehe ich keine Aussicht, daß Sie den Vertrag vorzeitig kündigen können. Etwas anderes könnte sich nur aus Ihrem Vertrag ergeben, wenn dort ein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs o.ä. enthalten ist.
Falls ein vertragliches Kündigungsrecht nicht besteht, ist daher zu empfehlen sich den Termin für die Vertragsbeendigung schriftlich bestätigen zu lassen, damit der Vertrag am Ende dieser Laufzeit beendet ist und sich nicht automatisch verlängert.
Ich bedauere Ihnen kein anderes Ergebnis übermitteln zu können, aber ich hoffe, Ihnen trotzdem mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben.
Ich stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
12. Oktober 2012
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19:27
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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