Hallo, meine kreditkarte wurde missbraucht, die daten wurden von holland aus genutzt, um online flüge zu buchen, es ist ein schaden von 1200,-- EUR entstanden. da mein zahlungsmodus der kreditkarte automatisch auf 10% eingestellt war, und somit der betrag nicht komplett von meinem girokonto abgebucht wurde, ist es mir erst nach ablauf der 6 wöchigen frist aufgefallen, in der das kreditkarteninstitut tätig werden kann. der reiseanbieter wollte mir das geld nach langem hin und her erst zurückerstatten, aber nur mit einem chargeback bzw. bestätigung des kreditkarteninstituts. die bank verweigert dieses chargeback, wg ablauf der frist. sie haben aber der bank des online-reise-anbieters eine bestätitung zugeschickt, mit den beträgen/angaben die durch den missbrauch entstanden sind. der reiseanbieter verweigert die rückerstattung jetzt aber doch wieder, mit der begründung dass der täter nicht auffindbar ist, und sie somit nichts mehr für mich tun können. eine einfache bestätigung der bank reicht ihnen nicht, sondern nur ein chargeback der bank. mir liegen die 2 onlinebuchungen dieser flüge vor, auf der einen ist zu sehen, dass die person ein paar kreditkartennr. ausprobiert hat, bis er mit meiner glück hatte. auf beiden sind andere namen als kreditkarteninhaber angegeben, das hilft mir aber leider nicht weiter. meine frage: - habe ich anspruch auf rückerstattung durch den holländischen online-reise-anbieter?