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Frage zu AGB

26. Februar 2008 10:21 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christoph Lattreuter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bestelle seit einiger Zeit bei einem Verlag online Bücher. Ich habe nun gesehen, dass seit kurzem auf der Homepage AGB aufgeführt sind, die vorher nicht vorhanden waren. Ist das so einfach möglich, oder hätten die Kunden hierüber vorher informiert werden müssen.

Des weiteren ist mir aufgefallen, dass ein Absatz kurzfristig verändert wurde:

Sämtliche Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten geschieht ausschließlich in dem vom Kunden genehmigten Umfange und unter strikter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, wie etwa des Bundesdatenschutzgesetzes oder des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die weder in einem Zusammenhang mit dieser Vertragserfüllung stehen, noch Mitglied der Unternehmensgruppe von SM sind, ist ausgeschlossen.

Der Teil "noch Mitglied der Unternehmensgruppe von SM sind, " wurde mittlerweile entfernt. Ist das einfach so möglich, oder handelt es sich hier um eine Änderung der AGB, die den Kunden hätte mitgeteilt werden müssen?

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxx xxxxxxxxx

Sehr geehrter Ratsuchender,

für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden gemäß § 305 II BGB nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn auf diese bei dem Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen wurde und der Vertragspartner in zumutbarer Weise von Ihnen Kenntnis nehmen konnte.

In Ihrem Fall müssen Sie demgemäß bei jedem Buchkauf auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. durch einen deutlich sichtbaren Hinweis und die Bestätigung der Kenntnisnahme vor einer Bestellung) hingewiesen werden.

Für Ihre bisherigen Bestellungen gelten die AGB nicht, wenn diese erst nachträglich von dem Verlag veröffentlich wurden.

Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Ihrer jeweiligen Bestellung galten.

Nachträgliche Änderungen der AGB wirken nicht rückwirkend auf Bestellungen der Vergangenheit.

Die Kunden müssen zwar von einer Änderung der AGB nicht informiert werden. Geänderte AGB gelten jedoch ausschließlich für die nach der Änderung zustande gekommenen Verträge und dann auch nur, wenn die Anforderungen an den ausdrücklichen Hinweis und die zumutbare Kenntnisnahme nach § 305 II BGB erfüllt sind.

Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.

Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.

Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -


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