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116 Ergebnisse für klage wert frage

Klage auf Herausgabe einer Stellplatzbaulast
vom 29.10.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Grundlage meiner Klage wäre ein BGH Urteil zu § 812 v.7.10.94 Beklagte wäre eine WEG - es ging dabei um ca. 100 Stellplätze. Wg. unklarer Erfolgsaussichten würde ich gerne vor dem AG klagen . Kann das AG die Klage mit dem Hinweis auf einen zu hohen Wert zuzrückweisen oder wird der Streitwert zunächst nicht nach dem Vorteil für den Kläger berechnet (Vorteil wäre z.B. mögliche Umwandlung in Lagerfläche oder bessere Verkaufsmöglichkeit ohne Baulast) ?
Hat das GG einen Wert für die Bürger ?
vom 19.9.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In der hier gestellten Frage, rät eine Anwältin auch dazu, zu klagen, da sie Hartz 4 für teilweise verfassungswidrig hält. http://www.frag-einen-anwalt.de/Hartz-4-Verfassungswidrig--__f116102.html Die Urteile des Landessozialgerichts in dem Link beziehen sich auch auf das GG und sehen die jetzigen Regelungen bei dem § 31 Abs. 3 SGB II auch als verfassungswidrig im Sinne des Sozialstaatsgebot iund der Kann Regelung zu Lebensmittelgutscheine an, die zeitnah erfolgen müssen, damit das Existenzminimum in jedem Falle gewahr werden kann. ... Das Grundgesetz enthält auch, anders als die vorhergehende Weimarer Verfassung, keine eindeutigen sozialen Grundrechte...." http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialstaatspostulat Wie passt nun das mit der Aussage zusammen, dass ja Bürger offenbar trotzdem direkt gegen Hartz 4 Sanktionen klagen können, wenn ja offenbar das Gesetz klar ist, sie aber ihre Klage auf das ja garnicht einklagbare GG stützen ?
Prozesskosten
vom 2.5.2012 40 € Historischer Preis
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Anwaltskosten: 919 €, der Gegenstandswert beträgt laut Kostennote 5.000 € - Gerichtskosten: 318 €, Wert: 10.283 € Frage 1: Die Kostennote der gegn. ... Frage 2: Warum muß ich mich an den Gerichtskosten für die Klage beteiligen? ... Frage 3: Kann ich zu Frage 1 und 2 jetzt noch was erreichen?
6 fragen zu dienstleistungen und vertragsbruch.
vom 7.1.2016 30 € Historischer Preis
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6 fragen zu dienstleistungen und vertragsbruch. hallo, ich habe ein problem. ich bin selbststaendig mit pc reparatur und konfiguration hinsichtlich schnelligkeit effizienz und einfachheit. des weiteren biete ich technische installationen aller art an. ich bin sozusagen ein alleskoenner auf dem unterhaltugselektronik sektor. ich biete auch systemoptimierung fuer audioworkstations an. ( www.pcsnet.de ) ich wollte unabhaengig davon per ebaykleinazeigen ein keyboard kaufen im wert von 300 euro. waehrend der emailkorrosponzend mit dem gegenueber wurde dieser auf grund meiner emailsignatur auf meine taetigkeiten aufmerksam. da er auch musiker ist und ein problem mit seinem rechner hat ( zu lagsam, luefter zu laut, netzteil zu laut ect... ) schrieb er mich an und bat mich ihm zu helfen. ich sagte ja gerne allerdings wurde ich alles weitere per email besprechen. das sei sicherer. gesagt getan. nachdem ich ihm meine preise ( komplett neu aufsetzen des betriebssystems inkl audioapplikationen installieren und system audio optimieren 300 euro ) und faehigkeiten nannte war er begeistert und bot mir an dass ich das keyboard bekomme da es sich bei seinem problem mehr um ein hardwareproblem handelt und ich nicht das system komplett neu installieren meusse. ich solle mich schlau machen welcher luefter und welches netzteil passt. dabei kamen nach auftragsvergabe mehrere stunden arbeit auf die ich mit recherche, telefonaten mit supportmitarbeitern von hardwareherstellern und treffen mit ladeninhabern von systemhaesern verbrachte. nicht zuletzt die emails mit besagtem kunden nahmen mehrere stunden zeit in anspruch da er nachbereits investierter zeit immer wieder versuchte sich davonzumogeln und mich seiner eigene aussage nach nicht zu entlohnen da er 2 mal zu abgemachten treffen in berlin nicht erschien. diese treffen waren bestandteil der leistung da ich ja den computer brauchte um a den luefter, b das netzteil einzubauen und c das betriebssystem zu optimieren und ggf. neu aufzusetzen. der grund fuer sein nicht erscheinen war, dass er dachte es sei in 1-2 h getan und angeblich keinesfalls 1 woche auf seinen pc verzichten kann. teil des treffens waere auch gewesen, dass er besagtes keyboard mitbringt und hier abliefert da ich ja auch bereits in vorleistung getreten war. auf meine bitte hin, dass er nach absagen der treffen meine bis dahin geleistete zeit entlohnt versuchte er sich erneut ohne zahlen zu wollen davon machen obwohl mein stundenlohn sich auf 25 euro pro h belaeuft. ich konnte ihn ueberreden mir wenigstens das keyboard zu schicken, da ich es angeblich fuer einen sounddesign job brauchte. entsprechend uber seine nicht wertschaetzung meiner zeit versuchte ich ihn so in emotionele bedraengnis zu bringen, was auch gelang. er schickte das keyboard los. nicht zuletzt auch vor dem hintergrund, dass ich meines zuvor auf grund des feststehenden termins mit ihm verkauft hatte den er ja wie gesagt absagte. hier angekommen nahm ich das keyboard in meinen besitz. nachdem ich nun munter weiterarbeitete und alles fuer den kauf der entsprechenden hardware vorbereitet hatte ( inkl weitere emails an ihn usw ) kam er erneut damit, dass er die dienstleistung ( welche in seinen augen ja noch nicht erbracht war ) nicht mehr wollte und beantwortete die frage ob er meine investierte zeit nach seiner eigenen beauftragung nicht mehr entlohnen wolle mit einem klaren nein. ich solle ihm das keyboard zurueckschicken und er wuerde mir 40 euro zahlen. meine bislang aufgelaufene rechung belaueft sich allerdings auf 170 euro. ich sagte nein gebe mir bitte deine bankdaten und ich ueberweise den differenzbetrag zwischen keyboardwert ( 300 euro ) und meiner rechnung an ihn. er sagte nein er wuerde aus rechtlichen gruenden nicht auf meine rechung eingehen. vorher gab er allerdings noch kund, dass er die rechung auch garnicht zahlen koenne, was auch der grund fuer die bitte um unausgeglichene beendigung des verhaeltnisses war. den liegt eine autoreparaturrrechung mit der ich absolut nichts zu tun habe zu grunde. ich schrieb ihm mehrfach ( alles in allem hat dieser typ mich nun 15 h ) gekostet dass das so nicht geht und ich auf entlohnung meiner leistung bestehe. als letztes kam eine antwort in der steht, dass ich eine straftat begehe wenn ich das keyboard nicht zruecksenden wuerde. a sprach er weder ueber versandkosten, noch ueber erneut inverstierten aufwand meinerseits. er springt mit mir um als gehoere ich ihm und als koenne er mit menschen machen was er wolle. ich sagte ich mache keinen finger mehr krumm bis er sich nicht schriftlich zur zahlung meiner rechnung geaeussert habe und mir seine bankdaten gebe. er droht mit anzeige bis zum 9. januar. den grund der anzeige nannte er nicht. nun meine fragen: 1. wegen was koennte er mich anzeigen ?
Architektenberatung
vom 20.5.2014 55 € Historischer Preis
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Für das Erdgeschoss wollte er noch einen geänderten Vorschlag den ich Ihm ebenfalls schickte, zusammen mit einem groben Wert zu den Kosten. ... d.h. er zieht die Klage zurück. Alternativ: Kann ich am Gericht einen Tag vor dem Termin hinfahren und die Klage anerkennen?
Warenbetrug bei Internetkauf!
vom 8.12.2014 30 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe auf einer Internetplattform ein Smartphone gekauft. Das Geld wurde überwiesen nur leider bekam ich das Smartphone nicht. Ich fragte nach einem Sendungsbeleg, welcher erst gesucht, dann nicht per Screenshot gesendet werden konnte und am Ende war die Sendungsnummer falsch.
Ist der Staat verplichtet einem Bedürf., der viel Vermögen hat, laut dem GG zu helfe
vom 16.8.2012 50 € Historischer Preis
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Soweit ich weiss, gibt es die eiserne Regel, dass man Gelder vom Arbeits oder Sozialamt nur erhält, wenn man Werte, die man besitzt, erst mal aufbraucht. ... PS.: Ich bitte hier - sollte das Thema zu umfangreich sein- für den Einsatz alle Fragen grob zu beantworten, wichtig ist mir nur die Frage ,wie das Sozialrechtlich vor dem GG behandelt wird. Außerdem bitte ich, dass sich dieser Frage ein Anwalt widmet, der sich mit dem Thema ein wenig auskennt.
beratung durch rechtspfleger
vom 12.10.2011 28 € Historischer Preis
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mit einem mieter bestehen rechtstreitigkeiten hinsichtlich der nebenkostenabrechnung 2010 - da sich der mieter weigert zahlungen zu leisten wurde er vor dem zuständigen amtsgericht (baden-württemberg), o h n e zuhilfenahme eines rechtsanwaltes, auf zahlung eines betrages von ca. euro 300,-- verklagt - um rechtlichen problemen bezüglich der klageschrift aus dem wege zu gehen hat vor der klageeinreichung im amtsgericht mit dem zuständigen rechtspfleger, unter vorlage der klageschrift, eine besprechung stattgefunden, welche zu geringfügigen änderungen der klageschrift geführt hat vom amtsgericht wurde festgelegt, dass die angelegenheit im schriftlichen verfahren abgewickelt wird um die klage abzuwehren wurde von dem beklagten ein rechtsanwalt eingeschaltet - dieser hat der klage widersprochen und eine klageabweisung beantragt nach mehrmaligem schriftwechsel (hin und her) kam dann das amtsgericht zu dem ergebnis, dass die klage keine aussicht auf erfolgt hat - vom amtsgericht wurde dies damit begründet, dass vorab das erforderliche streitschlichtungsgespräch nicht stattgefunden hat - auf anraten des amtsgerichts wurde die klage daraufhin zurückgezogen, verbunden mit dem antrag die kosten des verfahrens der staatskasse wegen unvollständiger bzw. falscher beratung aufzuerlegen - diesem antrag ist das gericht in seinem beschluss, unter hinweis auf § 269 III ZPO, nicht nachgekommen frage 1: welche möglichkeiten bestehen gegen den negativen beschluss des amtsgerichtes vorzugehen? frage 2: wie sehen die erfolgschancen, dass die kosten des rechtstreites zu lasten der staatskasse gehen, aus?
Anwaltsrechnung: Verfahren wurden verbunden
vom 3.2.2016 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zwei Tage nach dieser Verhandlung ging mir nun eine Rechnung meines Anwalts zu, in der er die Verfahren A und B jeweils getrennt abrechnet bzw. jeweils als Vorschussrechnung nach § 13 des RVG in Abrechnung bringt: jeweils der Gegenstandswert jeweils die Terminsgebühr jeweils die Pauschale für Post und Telekommunikation Ich hatte bereits vor der Verhandlung gegenüber meinem Anwalt angeregt, die beiden Klagen zusammenzulegen zu lassen. ... Streitwert einer solchen Klage dürfte die Steuerersparnis sein und nicht der Unterschiedsbetrag der beiden Absetzungsmöglichkeiten von der Steuer (Sonderausgabe: 13.805 Euro / Außergewöhnliche Belastung: 8.652 Euro).
Ist eine Verwertung tatsächlich noch gegeben bei einer Teilungsversteigerung
vom 6.5.2015 59 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, Wenn absehbar ist, dass bei der Frage ob Zuschuss oder Darlehen gewährt werden sollen, nur die Teilungsversteigerung bei einer Erbengemeinschaft bleibt, weil die Miteigentümerin einer Verwertung in Form einer Auseinandersetzung nicht zustimmt, und absehbar ist, dass droht, dass bei einer Teilungsversteigerung das Vermögen verschleudert wird, ist es dann zumutbar und wirtschaftlich vernünftig das das Jobcenter trotzdem so eine Form der Verwertung verlangt ? ... (Ganz unten im Urteil) Es geht allerdings meist um den Markt also den freien Verkauf, wenn also das Haus nicht zu einem fairen Preis verkauft werden kann, obwohl die Substanz nach Gutachten mehr wert ist und man von dem Erlös nicht leben kann, ist auch keine tatsächliche Verwertbarkeit gegeben. ... Aufl 2008, § 12 RdNr 32) Gilt dies auch bei der Versteigerung, wenn dort auch höchstens im zweiten Anlauf in einem krassen Missverhältnis sozusagen das Haus unter Wert "verhökert " zu drohen und hat man damit ein Argument das so eine Versteigerung unwirtschaftlich ist und vom Amt nicht verlangt werden kann, da keine sinnvolle Verwertung -also de facto unverwertbarkeit- erzielt werden kann ?
Berechung der Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz
vom 8.1.2013 25 € Historischer Preis
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Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen führt Berechnungen für in Anspruch genommene Grundstücke während der DDR-Zeit durch..Die Bewertung beruht in meinem Fall auf einem DDR-Sachverständigen. Gegen den Bescheid und die Bewertung kann vor dem Verwaltungsgericht Potsdam geklagt werden. Hat ein spezialisierte Anwalt Erfahrungen damit ob das Verwaltungsgericht von der Bewertung durch das Landesamt des Landes Brandenburg abweicht?