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Klage auf Herausgabe einer Stellplatzbaulast

29. Oktober 2008 11:20 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Grundlage meiner Klage wäre ein BGH Urteil zu § 812 v.7.10.94
Beklagte wäre eine WEG - es ging dabei um ca. 100 Stellplätze.
Wg. unklarer Erfolgsaussichten würde ich gerne vor dem AG klagen . Kann das AG die Klage mit dem Hinweis auf einen zu hohen Wert zuzrückweisen oder wird der Streitwert zunächst nicht nach dem Vorteil für den Kläger berechnet (Vorteil wäre z.B. mögliche Umwandlung in Lagerfläche oder bessere Verkaufsmöglichkeit ohne Baulast) ?

29. Oktober 2008 | 13:24

Antwort

von


(207)
Wallstr. 1 A
18055 Rostock
Tel: 0381 51050515
Web: https://www.mv-recht.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Der Streitwert richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Interesses, welches der Kläger an der Geltendmachung des Anspruches hat. Er ist nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Wie hoch dieser in Ihrem konkreten Fall ist, vermag ich nicht zu sagen. Ist jedoch der Wert des Interesses des Klägers an der Herausgabe der Stellplatzbaulast nicht genau berechenbar, kommt der sogenannte Auffangstreitwert nach dem RVG zur Anwendung. Dieser beträgt 4000 €. Insofern müsste bei der Anwendung des Auffangstreitwertes sich das Amtsgericht mit der Klage beschäftigen. Wie Sie jedoch vielleicht aus meinen Ausführungen entnehmen, ist die Streitwertfestsetzung, wenn es nicht gerade um Zahlungsklagen geht, ein wenig schwammig in der Bestimmung und mit einem gewissen Ermessensspielraum behaftet.
Das Amtsgericht, welches nur für Klagen mit einem Streitwert von bis genau 5000 € zuständig ist, kann daher sehr wohl sich als unzuständig erklären, wenn es der Auffassung ist, der Streitwert liege höher.

An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen
Mathias Drewelow
Rechtsanwalt



Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock

fon : 0381-25296970
fax : 0381-25296971
mail: drewelow@mv-recht.de
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Rechtsanwalt Mathias Drewelow
Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

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